zerspanungstechnik-sassen.de 2023
Verkaufsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten für alle von uns getätigten Verkäufe,
Allgemeine Geschäftsbedingungen und / oder Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur
dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
Die Bestellung eines Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach
unserer Wahl innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen
oder dadurch, dass dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Mündliche Angaben über Ausführung,
Abmessung usw. bei Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Preise
Unsere Preise sind freibleibend. Wenn nicht anders vereinbart, werden die am Tag der
Lieferung gültigen Preise berechnet.
Unsere Preise gelten ab Werk. Die Kosten für die Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers.
Kisten, Verschläge, Säcke, Körbe und ähnliche Verpackungen werden selbstkostend berechnet
und zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben, wenn sie kurzfristig, frachtfrei in wieder
verwendungsfähigem Zustand an uns zurückgeschickt werden.
§ 3 Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie
vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfirst ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und
höhere Gewalt, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich
auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss
sind.Dieses gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen.Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in
wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei
Lagerung in unserem Werk mindestens 0,5 % nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen First anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit
angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
§ 4 Mängelrügen
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns oder die Abholung,
soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich
ein Mangel zeigt, uns unverzüglich hierüber Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die
Anzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel
handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so
muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware
auch in Ansehung dieses Mangel als genehmigt.
Für Mängel wird nur binnen 6 Monaten nach Ablieferung gehaftet.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer
Ansprüche, zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, es sei denn, eine
zugesicherte Eigenschaft fehlt oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Das gleich gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögertet, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
Natürliche Abnutzung und sonstige Eingriffe oder Mängel eines Teils der gelieferten Ware
berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Aauftraggeber ohne Interesse ist.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Verständigung mit uns angenommen.
§ 5 Haftung
Wir haften grundsätzlich nur, soweit wir Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht haben.
Im übrigen gelten für unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzugs sind beschränkt auf die Höhe
des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in
Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht
auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird zeitnah nach
der Lieferung, Teillieferung oder Bereitstellung zur Abholung bereit gestellt.
Wir behalten und vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen. Einem Käufer, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen
Zurückbehaltungsrechte nicht zu.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen
oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet,
so können wir Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie
die Weiterarbeit einstellen. Dies Rechte stehen uns auch zu, wenn der Käufer sich mit der
Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis
beruhen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der
Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.
Es liegt in unserem Ermessen Wechsel anzunehmen.
Nehmen wir Wechsel oder Schecks zahlungshalber an, so sind uns die entstehenden Kosten zu
vergüten. Falls ein uns gegebener Wechsel zu Protest geht, werden unsere gesamten
Ansprüche sofort fällig, somit auch der Betrag für alle außer dem zahlungshalber
hereingenommenen Wechsel. Der ganze Betrag ist sofort in bar zu zahlen. Das gleiche gilt,
wenn sich der Käufer bei Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate um mehr als 2 Wochen in
Verzug befindet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung unserer Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB. Wir behalten
uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag
vor. Der Käufer ist zur Herausgabe unter den Voraussetzungen des § 449 Absatz 2 BGB
verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere einem Zahlungsverzug
von mehr als drei Wochen, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu dem vollen Wert, wobei wir als
Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter
deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus den Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt
insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Nimmt
der Käufer die Forderung aus einer Weiterveräußerung in ein mit Dritten bestehendes
Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten.
Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner
Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der
Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei
denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktor begründet, die Gegenleistung in Höhe
unseres Forderungsanteil solange unmittelbar an uns zu bewirken, als Forderungen
unsererseits gegen den Käufer bestehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer
unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung
unserer Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten
werden.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so werden wir auf
Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Wir sind berechtigt, gelieferte Ware sowohl in den Geschäftsräumen des Käufers als auch bei
Dritten in Augenschein zu nehmen und zu kennzeichnen, sofern der Käufer seine Zahlungen
einstellt, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers
gestellt ist oder ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.
§ 8 Schutzvorrichtungen
Werden von uns nicht geliefert.
§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Ort der liefernden Werke, bei Lagerlieferungen
Nordenham. Erfüllungsort für die Zahlung ist Nordenham.
Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten unser Sitz in Nordenham. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
AGB